- Weisheitszahnentfernungen
- Implantologie (Einbringen künstlicher Zahnwurzeln) mit evtl. Knochenaufbau bzw. Verpflanzung eigenen Knochens vorher
- Wurzelspitzenoperationen
- Kontrollen und Entfernung von Mundschleimhautveränderungen
- Behandlung von Verletzungen inklusive Frakturen der Zähne und des Kiefers
- Behandlung von Entzündungen - "Eiterbacken" (Abszesse), Speicheldrüsenentzündungen, Speichelsteine
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zur Darstellung des Knochens bei reduziertem Angebot vor Implantation, um einen Knochenaufbau
vielleicht zu vermeiden
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zur Darstellung von Kieferhöhlenerkrankungen
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zur Darstellung von Nerven vor schwierigen Weisheitszahnentfernungen
- Entfernung von bös- und gutartigen Gesichtshauttumoren
- Versorgung von Gesichtshautverletzungen - Korrekturen von Narben
- Kosmetische Operationen - z.b. Schlupflider, Augenbrauenlift usw.
- Fadenlifting
- Faltenbehandlung - sogenannte Botoxpräparate und Filler
- Laserentfernung störender Hautveränderungen
- Behandlungen von Kindern bis 12 Jahre in Narkose werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.
- Bei Erwachsenen und Jugendlichen werden grössere Eingriffe am Kiefer und an der Haut ebenfalls von den Kassen bezahlt.
- Rein zahnmedizinische Behandlungen bei Patienten über 12 Jahre sind natürlich möglich, allerdings muss der Narkosearzt dann selbst bezahlt werden.
- Weiterhin gibt es noch ein Vielzahl von Beruhigungsmitteln, die kostenlos oder mit wenig Kosten verbunden sind.
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Eine sichere örtliche Betäubung ist aber wichtiger, und die können wir absolut zusichern.
- Sprechen Sie uns beim Erstkontakt bitte an!